Im Anhang sind zwei Formulare zu finden, die für die Arbeit der Stiftung verwendet werden sollen. Sie basieren auf den gängigen Vorgehensweisen von Museen und kulturellen Institutionen in der Schweiz, z. B. dem Museum für Kommunikation.

Der Ablauf sieht künftig so aus:
Wenn neue Objekte zur Sammlung dazukommen, werden zuerst mit dem Aufnahmeformular die grundlegenden Informationen erfasst (z. B. Herkunft, Quellenangabe). Diese Daten dienen als Grundlage für die interne Datenbank und fliessen direkt in die Digitalisierung ein.

Zusätzlich wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Diese soll zum Standard werden und sorgt für eine rechtliche Absicherung – sowohl für die Stiftung als auch für die Gebenden. Besonders mit Blick auf eine stärkere öffentliche Präsenz ist das ein notwendiger Schritt.

Auch wenn Geber:innen meinen, eine formelle Regelung sei nicht nötig, ist es wichtig, konsequent auf die Verwendung beider Formulare zu bestehen. Das entspricht einem professionellen Vorgehen und den aktuellen Standards im Kulturbereich – und schützt beide Seiten.

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